Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

klassen" aufgenommen, dann gelten sie als Kandidaten der Diözese und stehen den anderen keinesfalls nach. Somit gibt es streng genommen keine Art der eingangs gefragten Kandidaten. Nur in äußerst seltenen Fällen kann es bei solchen Studierenden, die aus guten und , soliden Häusern in Wien selbst kommen, geschehen, daß das Konsist. ihnen nach der Aufnahme als Kan didaten gestattet, ein paar Jahre noch im Elternhause zu bleiben. Sie stehen aber unter der Aufsicht der Alumnatsdirektion und treten im III., sicher im IV. Jahre der Theologie in das e.b. Seminar ein. „Die weise lond wohltätige Absicht Sr. Majestät im a.h. Handschreiben v. 24. IV. v. J. ist daher an der Wiener Diözese bereits in Erfüllung gesetzt und das e.b. Kon sist. ist um so weniger genötigt, sogenannte Extemisten mit oder ohne Handstipendium zuzulassen, da die Großmut Sr.M. über die 64 Plätze im e.b. Seminar im Falle, daß die Zahl der Kandidaten diese übersteigt, erlaubt hat, noch 24 Zöglinge im k.k. Konvikt unter zubringen." — Konzept. 7. 1826 Februar 6. Wien. Karl Holzgethan, Schullehrerssohn aus Krumbach, V. U. W. W., sucht beim Vizedirektorat der theolog. Studien an der Wiener Uni versität um die Erlaubnis an, als Kandidat des Alumnats die theolog. Studien „hören" zu dürfen, und führt unter anderem an, daß er bereits im vergangenen Jahr den Vorlesungen des I. Jahrgangs „beigewohnt" habe, aber zur Prüfung nicht zugelassen worden sei, weil er.sich mit einer „diesfalligen" Studienerlaubnis nicht ausweisen konnte. Da von denen, die sich einer Prüfung unterziehen wollten, eine solche vom Ordi nariat erteilte Erlaubnis „nicht "so streng" gefordert worden war, wird um Auskunft darüber gebeten, ob Genannter wirklich aus der von ihm angegebenen Ursache zu den vorjährigen theolog. Prüfungen nicht zugelassen wurde oder ob es eine andere Bewandtnis habe. — Konzept. 8. 1830 März 5. Wien. Vortrag des zuständigen Re gierungsreferenten vor dem Kaiser. Nachdem um die Bewilligung von 18 bis 20 theologischen Stipendien aus dem Religionsfonds für den hiesigen Diözesanklerus angesucht wurde, glaubt der Referent bemerken zu sollen, daß die Alumnatsrechnung einen Kassaüber schuß ausweise, der ganz ordnungsgemäß zur Kreierung solcher „zeitweiser" theolog. Stipendien für Kandidaten des Alumnats zu verwenden wäre, die wegen der Be schränktheit des Raumes nicht aufgenommen werden können und daher auf eigene Kosten außerhalb des Priesterhauses ein oder das andere Jahr Theologie studieren müssen. Der Kaiser möge demnach a. h. ver ordnen, daß diese notwendigen Stipendien zur Schonung des so sehr belasteten Religionsfonds aus dem vorhandenen Kassaüberschuß des Alumnatsfonds „auf die Dauer des Bedürfnisses" genommen werden dürfen. Dieser Fond sei ja ohnehin durch a. h. Entschließung V. 22. I. 1817 zur Bildung des Diözesan-Klerus bestimmt worden.— Konzept. 9. 1831 April 11. Wien. Die Regierung ersucht Fürst erzbischof Leopold Maximilian Grafen v. Firmian, er möge die Notwendigkeit zur Bildung einiger theolog. Handstipendien aus dem "Überschuß des Alumnatsfonds begründen und anzeigen: a) wie groß der Bedarf des jährl. Nachwuchses sei; b) wie viele Zöglinge in jedem der 5 letzten Jahre geweiht wurden, um den Be darf zu decken; c) wie viele Zöglinge im laufenden Jahr in jedem der Jahreskurse Theologie studieren; d) für wie viele Zöglinge in der Diözese bereits Unter stützungen vorhanden sind und wie bisher für die anderen gesorgt wurde. 10. 1831 April 28. Wien. Aufforderung des Konsist. an Alumnatsdirektor Zenner, die Zahl der hiesigen Diözesan-Theologen und die der Externisten jahrgangs weise anzugeben. — Konzept. 11. 1831 Mai 8. Wien. Antwortschreiben an die Re gierung (zu Nr. 9) wegen „Kreierung" der 18 bis 20 Stipendien (siehe Nr. 8). Zu a) Der Bedarf wird mit 25 angenommen. Bereits in dem von der Landesstelle am 11. Nov. 1811 aufgenommenen Kommissionsproto koll wurde von selten des Ordinariats ein Jahresbedarf von 22 Priestern angegeben. Es wurden Gründe ge nannt, die heute noch ihre Geltung haben, wie: daß viele als Seelsorger angestellte Exreligiosen aus den aufgehobenen Klöstern dahinsterben, deren Posten mit Weltpriestern zu besetzen sind. Zu b) 1826 wurden 20, 1827:19, 1828:23, 1829 :18, 1830:22 Alumnen ge weiht. Der Jahresbedarf macht jedoch 25 aus. Der sich darausergebende Mangelan Seelsorgern wird mitjedem Jahr ärger, wenn nicht Abhilfe kommt. Zu c) Der IV. Jahrgang zählt(aus Alumnat und Konvikt)24,der II. 16, der II. 20, der I. 16 Theologen, zus. 76. Der Jahresdurch schnitt beträgt 19 Weihekandidaten,was einen jährl.Ab gang von 6 Priestern bedeutet; und darauf gründet der Antrag auf 18 bis 20 Stipendien. Zu d) 64 Alumnen sind im Alumnat, 12 im Konvikt untergebracht. Dazu kommen einzelne Externisten. Da die Aufnahme einer größeren Anzahl von Alumnen wegen Nichterweiterung des Alumnatsgebäudes unmöglich ist, bleibt nur der Weg offen, durch Externisten abzuhelfen. Diese stammen aber durchaus von armen Eltern ab und vermögen sich „nur mit Not und zum Nachteil ihrer Berufsstudien durch Lektionen (Stundengeben) zu er halten. Für sie wären also Stipendien überaus wohl tätig. Der Überschuß aus dem Alumnatsfond fände hier eine richtige Verwendung. Auf die Einwendung der Provinz. Staatsbuchhaltung, daß sich genannter "Überschuß jedoch sehr vermindert habe, könne er klärt werden, daß auch schon mit kleineren Beträgen geholfen sei. Zuletzt ersucht der Referent um Mit spracherecht bei der Vergebung von Stipendien". — Konzept. 12. 1831 Nov. 2. Wien. Direktor Zenner ersucht das Konsist., dem Hörer der Philosophie, Ignaz Wittmann, 21 Jahre alt, aus Wien gebürtig, die Erlaubnis zu erteilen, als Externer die Theologie studieren zu dürfen. — Vermerk des Konsist.: Wird unter der Bedingung genehmigt, daß der Studierende „die aus den philoso phischen Lehrgegenständen der reinen ElementarMathematik und Physik erhaltenen zweiten Fortgangs klassen verbessern werde". 13. 1831 Dez. 8. Wien. Derselbe ersucht um die Gewährung der gleichen Gunst für Joseph Burger, aus Harbach in Kärnten gebürtig, 18 Jahre alt, der das 1. Jahr Philosophie in Graz, das 2. in Wien „mit dem Fortgang der ersten Klasse" studierte. Sein Vater ist k.k. Regierungsrat und hat vom seligen Fürsterzbischof (Firmian) bereits die mündliche Zusage erhalten. — Rückvermerk des Konsist.: Wird genehmigt. Der Stu dierende hat sich beim Vizedirektorat der theol. Studien und bei der Alumnatsdirektion die weiteren Instruktionen zu holen. j.:,*

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