Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

17. 1793. Der Fürsterzbischof an die Alumnats direktion. Vor einiger Zeit habe er vom Direktor „den Kalkül" über die zur österlichen Zeit gewöhnlichen öf fentlichen Prüfungen an der Universität verlangt, um sich über den Fleiß und Fortgang der Alumnen zu un terrichten. Dabei habe er sehen müssen, daß mehrere bloß die 1. und einige sogar nur die 2. Klasse dabei er halten haben. Er hege deshalb den Argwohn, daß es an dem gehörigen Fleiß mangle und man sich mit der Lektüre anderer Bücher beschäftige. „Um daher derley Unordnung u. Vernachlässigung der vorgeschriebe nen Wissenschaften wenigstens für die Zukunft vorzu beugen, habe er für gut befunden, die in seinem vori gen Alumnat ganz wohl bestandene Ordnung neuer dings herzustellen, und wolle er demnach verordnet haben, daß, nachdem dem Direktor unmöglich aufge bürdet werden könne, alles allein zu übersehen imd im Musäo sowohl als in den einzelnen Zimmern der Alum nen stets gegenwärtig zu seyn, zu dessen Erleichterung zwei mit den erforderlichen Eigenschaften verse hene Alumnen (die er für gegenwärtigen Fall bereits gewählt habe) als Präfekten angestellt werden". In 10 Punkten werden sodann die Pflichten und Befugnisse dieses Amtes detailliert umschrieben, „damit so wohl von Seiten des neu anzustellenden Präfekten alles Will kürliche u. Eigenmächtige hintangehalten, als auch den Alumnen der ganze Umfang ihrer dießfälligen Oblie genheiten genau vorgezeichnet und also aller Anlaß, sich mit der Unwissenheit zu entschuldigen, benom men werde". So habe der Präfekt das Morgengebetim Museum vorzubeten, das Glockenzeichen zur hl. Messe zu geben, um 12 und 7 Uhr den Angelus Domini laut vorzubeten; nach dem Glockenzeichen habe er die Alumnen den vorgeschriebenen Spaziergang zu führen, auf einem „Extratisch" mit den Alumnen im Museum zu studieren und zu achten, daß sich keiner außer der Zeit im Zimmer oder im Dormitorium aufhalte. „In Ansehung- der Kleidung habe er besonders darauf zu sehen, daß sich keiner durch unnötigen Putz, Mode hüte, Schnallen und übertriebene Haarkrausen von den andern unterscheide und daß am bestimmten Tag (Freitag?) die klerikale Tonsur vom Barbier in Ord nung gebracht werde. Auch habe er die Wäscheabgabe zu überwachen. Unter seine vorzüglichen Pflichten ge höre die Aufmerksamkeit auf jene Leute, die den Alumnen vor allem zu verbotener Stunde Visite ab statten wollten, überhaupt habe er zu allen Verrich tungen das Glockenzeichen zu geben, für Ruhe nach dem Abendgebet zu sorgen etc. und wenigstens einmal im Monat der Direktion Bericht zu erstatten. „Den Präfekten müsse aber aufs schärfste aufgetragen u. begreiflich gemacht werden, daß sie hiemit nicht die Vollmacht erhalten, mit den Alumnen hart umzugehen u. eine Art von lästiger Oberherrschaft über sie aus zuüben: dieß würde die gute Absicht, die er (der Erzbischof) bey ihrer Bestellung vorhabe, ganz vereiteln: vielmehr müssen sie immer eingedenk der brüderlichen Liebe sie mit Würde zwar, aber zugleich mit Schonung behandeln. Durch ihr Beispiel, durch liebevolles Erin nern, durch Bitten müssen sie die Alumnen zur Pflicht bringen; und wo dieß alles nicht hinreicht, es anzeigen u. den weiteren Maßregeln des Direktors überlassen". Zuletzt wird dem Direktor aufgetragen, so wohl diese als alle jene Verordnungen, die vom 1. Juli 1790 an von selten des Konsist. oder der Landesstelle ans Alumnat gelangt seien u. in Hinkunft dahin gelangen, in ein eigenes Verordnungsprotokoll „von Wort zu Wort" einzutragen. — Konzept. 18. 1793. Okt. 15. Wien. An den Vizedirektor des e. b. Alumnates Mathlas Steindl:^) „Nichts liegt Uns so nahe am Herzen, als unserem geistl. Erziehungs hause eine Einrichtung zu geben, von der Wir uns mit besserm Grunde versprechen können, daß sie jene Früchte hervorbringen werde, die die Wichtigkeit der Erziehung der Kandidaten zum geistl. Stande u. zur künftigen Ausübung der Seelsorgerpflichten erfordert. Wie haben durch die Erfahrung wahrgenommen, daß diese unsere Absichten nicht ganz erreicht wer den, wenn dem H. Direktor allein, so ämsig u.wachbar auch derselbe seyn mag, die ganze Last aufgebürdet blieb. Wir fanden Uns daher bewegen, demselben einen Vizedirektor in der Person des H. M. Steindl beyzugeben u. unter beyde die Direktionsgeschäfte folgender maßen zu theilen. Dem H. Direktor Bisenti, dem zwar im Wesentli chen immer die Oberdirektion u. Einsicht in alles, was das Erziehungshaus betrifft, unbenommen bleibt, wird jedoch vorzüglich u. eigentlich die Leitung der Alum nen in Rücksicht deren moralischer Erziehung eingeräumet u. daher demselben alles das, was darauf eine Beziehung hat, zu besorgen aufgetragen. Diesem zufolge hat derselbe täglich in der Frühe eine halbstündige Betrachtung mit den Alumnen vor zunehmen, in derselben die Wahrheiten der hl. Reli gion ihnen mit Wärme zur Beherzigung vorzulegen u. dadurch auf die sittliche Bildung derselben aus allen Kräften wirken zu suchen. Wir versehen uns dabey, daß er diese Betrachtungen anpassen auf den Charak ter junger Leute überhaupt, u. insbesondere auf die künftige wichtige Bestimmung derselben zu Seelsor gern einrichten werde. Zu diesen Betrachtungen finden Wir statt des Musäums die Curkapelle angemessen; nach der Be trachtung soll sogleich eben daselbst von ihm, Herrn Direktor, die hl. Messe gelesen werden. Da aber in diesen Betrachtungen wegen Kürze der Zeit mehr die Wirkungen, die selbe auf das Herz zu machen haben, als jene des Verstandes erzielet werden,so befehlen Wir 2-tens, daß der H. Direktor öf ters nach den Umständen der Zeit, allenfalls alle 14 Tage einmal eine förmliche Anrede an die Alumnen, worzu er den Stoff von den Pflichten u.Obliegenheiten ihres Standes u. den hierzu erforderlichen Fertigkeiten usw. zu nehmen haben wird, halten u. in diesen sich mehr über die Gründe, die den Verstand überzeugen, verbreiten soll. In der Überzeugung, daß schon dieß Geschäft allein, wenn es so betrieben werden soll, wie Wir esan gelegentlich wünschen u. nachdrucksam befehlen, dem Direktor Mühe u. Zeit koste, u. Wir um so weniger ge sinnt sind, den Alumnen hieran etwas ermangeln zu lassen, als die Seelenbildung junger Geistlichen nicht nur der wichtigste Theil der Erziehung, sondern auch von solchem Belange ist, daß hierzu förder ist ein Mann von ansehnlichem Alter u. geprüfter Tugend, u. 1) Sh.: Wolfsgruber Cöl., Christoiph Anton Kard. Migazzi (1897), S. 134f. 20

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=