Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Fritz war auch ein Förderer der geistlichen Be rufe. In seiner Festpredigt am Skapulierfest in Göllers dorf, das zugleich der Primiztag des Ferdinand Unterweger aus Enzersdorf im Tale war, 1725 gehalten, er wähnt er die letzten Worte seines verst. Vaters: „Er gehet gantz getrost den Weg alles Fleisches, weilen er nach seinem Todt einen Priester unterlasset, der für seine Seel bey dem Altar Gott wird bitten."®®) Dieser Unterweger (wirkte von 1729/56 in Emstbrunn und war ein großer Wohltäter der dortigen Kirche) ist einer „der 4 Priester aus des Fritz Befreundeten, denen er als unwürdiges Werkzeug Gottes hat zum Altar verhelfen können", wie er in der Franziskus Xaveriuspredigt, die er im Profeßhaus der Jesuiten vor der Kaiserin Eleonora (verst. 1720) gehalten hatte, vor bringt.®") Der Tod des Gregor Sebastian Fritz, erfolgt am 26. Juni 1767, wird nicht wenige in dankbare und auf richtige Betrübnis versetzt haben. Leider ist der „prima Mann", „der Prediger von Ruf", wie ihn ein anderer Ordensmann, der „die stilistisch wunder schönen und inhaltsreichen Predigten" bewundert, ver gessen. Mögen diese schlichten Zeilen sein Andenken ein wenig erneuern helfen. Anmerkungen: ') Geschichtl. Beilagen z. d. Consistorialcurrenden der Diözese St. Pölten I., S. 143. ®) Matriken Hollabrunn. ®) Stiftsbibliothek Klosteraeuburg. ^) Auskunft Stiftsarchivar P. Hermann Watzl, Heiligenkreuz. ®) Stiftsbibliothek Heiligenkreuz. ®) Jubiläumskatalog des Bisthums St. Pölten 1884. ") Klein P. Wirnto, Ehren Grone des Alters 1758, Nationalbibliothek. ®) Verst. Studienrat Dr. H. Plöckinger, Krems (25. 2. 1953). ») Wie 3. '") Wie 7. ")Wie 3. '2) Ebenda. '®) Schottenbibliothek. ») Wie 3. '®) Ebenda. '") Passauer Consistorialprotokoll 1726. ")Pfarrarchiv Laa, Faszikl Fallbach. '8) Westfalen, 27. Band, 1948, S. 29. '») Wie 17. 2") Passauer Consistorialprotokoll 1739. "') Ebenda. 22) Wie 3; die Johann Nepomukbruderschaft veranlaßte den Druck. 2®) Wie 20. Wie 3. 2®) Foedus Sacrum 1772, Nationalbibliothek. 2") Geistlicher Denk-Ring (1756) für die Priester bruderschaft gehalten), Nationalbibliothek. 2") Wie 5. 28) Passauer Consistorialprotokoll 1767. 2») Wie 7. ®8) Passauer Consistorialprotokoll 1744. ®') Nationalbibliothek. 82) Wie 30 und wie 1, S. 144. 88) Passauer Consistorialprotokoll 1748. 8^) Monatsblatt des Altertumsvereins, 35. Jg., S. 138, 147, 154. SS) Wie 28. 88) Der Trosti'eiche Schatten Marianischer Hilffsflügeln, Nationalbib. 8") Tridecas II. Ein, soweit es möglich war, vollständiges Verzeich nis der Werke, der Bibliotheken mit Fritzwerken und der Lebensdaten befindet sich im Besitz des Verfas sers, der mehrere große Bibliotheken mit Fritzwerken versehen, bzw. deren Bestände bereichem konnte. 9. Regesten des alten fürsterzb, Alumnates auf dem Stephansplatz Dr. Franz Loidl (Fortsetzung folgt) 10.) „An Sonntagen und Feiertagen sollen sie wechselweise im Chorrock bei der hl. Taufe u. auch bei Versehung der Kranken sich einfinden, damit sie um so leichter hernach selbst diese gottesdienstlichen -Handlungen ausüben können". 11.) „Nach dem Nacht gebet darf einer den andern nicht mehr besuchen; und damit• die Vorsteher besonders zur Winterszeit um so viel leichter abnehmen können, ob sich ein jeder zur bestimmten Stunde in seinem Zimmer ruhig verhalte, so wollen Wir, daß sich keiner unterfange, das Fen ster ober der Zimmerthür mit etwas zu verhängen oder zu verstellen. Auch verbiethen Wir, daß sich keiner un terfange, entweder in der Frühe oder auf die Nacht oder sonst beym Fenster auszuschauen, ohne eine Klerlk anzuhaben". 12.) Die Kleidung wird wie im k. k. Generalseminar beigeschafft. „Die Alumnen dürfen darum niemalen in einem kurzen Kleid erscheinen,aus genommen, sie gehen mit Erlaubniß auf das Land oder haben bey übler u. nasser Witterung die VorstadtSchulen zu besuchen, wo sie sich auch eines gefärbten Kaputs oder Überrockes gebrauchen können; jedoch haben sie sich alsobald, als sie sich zu Hause befinden, umzuziehen u. niemalhen in einem kurzen Kleid bey Tisch oder Gebet oder sonst zu erscheinen". 13.) Besuch und Vertretung eines Kurpriesters (die zu be zahlen) ist nur mit Bewilligung der Vorstehung erlaubt. Vor allem bei den gemeinsamen Spaziergängen sind alle Priester zu grüßen. 14.) „erlauben Wir den 2 Vor stehern, daß sie bey einem jeden, ohne vorher© anzu klopfen, in sein Zimmer treten oder mit ihrem Schlüs sel aufsperren, um frey hineingehen zu können". 15.) ,,Bier u. Wein bey Mittag u; Nachtessen zu trinken, verbiehten Wir nicht; Wir hoffen aber, daß man mä ßigen Gebrauch davon machen werde". 16.) Von 7bis 8, 10 bis 11 und 4 bis 5 Uhr darf von den Hausbedien ten z. B. Bier, Brot, Frühstück, Obst oder Tabak mit Wissen der Vorsteher für die Alumnen eingekauft wer den. „Sollten ihnen selbe nicht Genüge leisten oder Grobheiten anthun, welche Wir ja nicht erfahren möch ten, so sollen sie selbe bey ihren Vorstehern andeuten, von welchen das weitere folgen wird". Genannte Ord nung schließt nun damit, daß zu ihrer Durchführung wie im Generalseminar je ein Präfekt für den n. und III. Stock anzustellen sei, daß hartnäckige Übertre tungen dem Erzbischof zu melden seien und „daß die ser Plan alle Monathe vorgelesen werde, um aller vor geblichen Unwissenheit auszuweichen". — Gezeichnet: Christoph Cardinal (Migazzi) Erzbischof. 16. Ohne Datum. Ordo studii et disciplinae pro iis, qui absolute studio ex Seminario generali Clericorum ad Curiam archiepiscopalem transferuntur. 19

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