18. Regesten des Taubstummen-Institutes in Wien Von Dr. Alfred Kolaska 1. ohne Datum, Wien? Stellungnahme zum finanziellen Fundament wohl tätiger Anstalten und der Aufnahme Taubstummer in das Taubstummeninstitut. Bemängelung der Tatsache, daß die Aufnahme von Zöglingen von der Gnade des Landesfürsten, des Stifters oder des Patrons abhängt und der geringen Zahl von Studienplätzen. (Unvoll ständiges Konzept ohne Unterschrift) Beilage: Duplikat desselben Inhalts. 2. Formularzum Verzeichnis der gesamten in der öster reichischen Monarchie lebenden Taubstummen, (leer) 3. 1801, September 25, Wien Dem e. b. Konsistorium wird von der k. k. nö. Landesregierung mitgeteilt, daß Se. Majestät zufolge Hofbescheid dem Katecheten des Taubstummeninsti tutes Sebastian Zech eine Pensionszulage von 200 Gul den und die Beigebung eines Gehilfen genehmigt hat. Dabei wird er angewiesen, den Religionsunterricht so lang wie möglich fortzusetzen und einen Nachfolger heranzubilden. Der Oberaufseher der Schulen sei unter einem angewiesen worden, sich wegen der Wahl des erwähn ten katechetischen Gehilfen mit dem Konsistorium ins Einvernehmen zu setzen. (Original) 1 4. 1801, Oktober 22, Wien Das e. b. Konsistorium teilt der Landesregierung mit, daß es mit der Wahl des Schulenoberaufsehers bzgl. der Beigebung eines Gehilfen für den Kateche ten am Taubstummeninstitut Sebastian Zech einver standen sei und daher den Weltpriester Augustin Weimer in Vorschlag bringe. (Konzept) 5. 1801, Oktober 22, Wien Das e. b. Konsistorium teilt dem Oberaufseher der Schulen Domscholasticus H. H. Anton Spendou mit, daß es mit seinem Vorschlag, den Weltpriester Augustin Weimer als Gehilfen dem Katecheten des k. k. Taubstummeninstitutes beizugeben-^einverstanden sei und die dem Vorschlag beigegebenen Zeugnisse an die hohe Landesregierung weitergeben werde. (Konzept) 6. 1808, Mai 9, Wien Die k. k. Stadthauptmanschaft teilt dem e. b. Kon sistorium in einer Note mit, daß sich im Hause Wie den 101, das gemäß Allerhöchstem Auftrag für das Taubstummeninstitut adoptiert werden soll, eine Pri vatkapelle befindet, die bei Durchführung des Bau planes nicht beibehalten werden kann, und bittet da her um ihre Profanierung nach bereits angeordneter Absonderung der sacra vasa und Paramente von den übrigen mitgekauften Effekten, die zur Versteigerung am 23. d. M. bestimmt sind. (Original) 7. 1808, Mai 19, Wien Das e. b. Konsistorium beauftragt unter Bezug nahme auf die Note der Stadthauptmannschaft vom 9. d. M. den Pfarrer zu den Hl, Schutzengeln auf der Wieden, noch vor dem 23ten d. M. die Entweihung der Privatkapelle des in der Favoritenstfaße gelegenen Gensingerschen (?) Hauses durch Entblößung der Altäre und Erhebung,des Altarsteines vorzunehmen und dann darüber Bericht zu erstatten. (Konzept) 8. 1808, Mai 20, Wien Das e. b. Konsistorium berichtet der Stadthaupt mannschaft über den dem Ortspfarrer gegebenen Auf trag zur Entweihung der Privatkapelle im Hause 101 in der Favoritenstraße. Außerdem bittet das e. b. Kon sistorium um Mitteilung über die stattgefundene Übergabe der sacra vasa und der Paramente an die Direktion des Taubstummeninstitutes. (Konzept) 9. 1808, Oktober 25, Wieden (Wien) Augustin Weimer, Katechet des Institutes ersucht i. V. des Direktors das e. b. Consistorium um Erlaub nis, „in der Kapelle des neu übernommenen Gebäudes nächst dem Theresiano Messe lesen zu dürfen... auch zu hohen Feiertagen, weil zu diesem Ende von der k. k. nö. Landesregierung diese Kapelle für das Insti tut beybehalten worden ist". Derselbe bittet auch um die Erlaubnis, daß die taubstummen Zöglinge ebendort die erste Kommunion empfangen dürfen. Dies würde „die Erbauung der Zöglinge und des ganzen Institutes vorzüglich befördern". (Original) 10. 1808, Oktober 26, Wien Das e. b. Konsistorium beauftragt den Herrn Pfarrer auf der Wieden, die Kapelle im k. k. Taub stummeninstitut zu besichtigen und zu berichten, „ob er darin alles zum Meßlesen ordentlich eingerichtet gefunden habe." Alsdann werde die nötige Erlaubnis im Sinne des Ansuchens der Direktion erteilt, die erste heilige Kommunion jedoch solle „in der Pfarr kirche zu einer Zeit, wo eben nicht zu viele Leute in der Kirche sind, vorgenommen werden." (Konzept) 11. 1808, November 2, Wieden (Wien) Pfarrer Daniel Wagner berichtet dem e. b. Kon sistorium, daß er alles zum Meßlesen „sehr ordentlich eingerichtet gefunden habe." (Original) 12. 1808, November 3, Wien Das e. b. Konsistorium erteilt die Erlaubnis, für die Zöglinge und die nötigen Aufseher in der Kapelle des Institutes auch an höheren Feiertagen Messe lesen zu lassen. Der Empfang der ersten heiligen Kom munion werde jedoch nicht bewilligt. Diese Handlung sei in der Pfarrkirche vorzunehmen. (Konzept) 13. 1812, November 25, Wien Die Landesregierung 31645/3073 berichtet dem Fürsterzbischof Graf Hohenwarth über die Not wendigkeit weiterer Förderung des Taubstummen institutes. Sie bittet um Mitteilung der bischöflichen Ansicht, um beim Hofe um Zuwendung größerer finanzieller Mittel leichter eintreten zu können. (Original) Beilage: Bericht über den gegenwärtigen Zustand des Taubstummeninstitutes, über den Antrag zu dessen Erweiterung, die diesjährige Bestimmung des Verpflegsbeitrages für die Zöglinge und die Passiven des Institutes, mit der Verordnung vom 6. August 1812 an die Direktion des Taubstum meninstitutes, ein ausführliches Verzeichnis aller unterrichtsfähigen Taubstummen vorzulegen. (Beilage in Abschrift). 14. 1813, ohne Datum, Baden H. H. Pfarrer Maximilian Kollweg überreicht das Verzeichnis der sich im Dekanat Baden befindenden Taubstummen. (Original) Beilage; Kurrende vom 8. Jänner 1813 31
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