Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

tige Beschäftigung widerfahren ist, zerrüttet werde. Aus der beiliegenden Tages- und Stundeneinteilung könne die Überzeugung gewonnen werden, daß für das Landwirtschaftskolleg keine Stunde mehr übrigbleibe. Das Konsist. hält daher den obgenannten Vorschlag für nicht ausführbar und setzt noch die Bemerkung bei, daß bereits vor einigen Jahren solche Kollegien auf der Universität gehalten wurden, die aber wegen des nicht eingetretenen Nutzens, den man sich ver sprach, wiederum eingegangen sind. — Konzept. 14.1807 Mai 28. Wien.Regierung ansKonsist.Wegen des noch obwaltenden Mangels an Priestemachwuchs hat Se. Majestät gestattet, daß „sittliche" und fleißige Zöglinge, die aus Zufall oder „wegen etwas schwächli chem Talent" in einem zwar zum Erlemen vorge schriebenen, aber zur Ausübung der Seelsorge nicht so unmittelbar erforderlichen Gegenstand nur die zweite Fortgangsklasse erhalten, mit ausdrücklicher höchster Genehmigung, die von Fall zu Fall einzuholen ist, im Seminar verbleiben dürfen. In den Gegenständen je doch, ohne deren Kenntnis die Seelsorge nie das ist, was sie sein soll, wie: Kirchenrecht, Moral, Pastoral, Theologie, dann Katechetik und Pädagogik, soll ohne die erste Klasse niemand zur Weihe zugelassen werden. 15.1807 August 13. Wien. Die Regierung antwortet dem Konsist. (siehe Nr. 12 und 13). Bei der gegenwär tigen Verfassung des Theologiestudiums kann weder der Theologe Zeit dafür erübrigen, noch kann für den Philosophiestudenten des III. Jahrgangs, der zur Theo logie übertreten will, das Studium der speziellen Natur geschichte mit Anwendung auf die Landwirtschaft zum Zwangsstudium gemacht werden. Denn es ist nicht zu erwarten, daß ein Jüngling von 17 bis 19 Jahren, der nachher wieder sich durch vier Jahre auf die Theolo gie verwendet, bevor er auf dem Lande in der Seel sorge angestellt wird und die Gegenstände der Land wirtschaft „näher einsieht", einen wesentlichen Vorteil aus den obgleich wohlbestellten Vorlesungen schöpfen wird. Weiters ist zu besorgen, daß bei Nlchtbestehen von Prüfungen über die eigentlichen Lehrgegenstände sich der eine oder andere mit dem Zwangsstudium in Landwirtschaft entschuldigen könnte. 16. 1813 Juli 9. Wien. Regierung ans Konsist. Se. Majestät hat aus Besorgnis, daß „manche schwächere Talente über die Anhörung von Lehrzweigen, die zur Ausübung der Seelsorge minder nötig sind, in den eigentlichen und notwendigen Berufswissenschaften zu rückbleiben und somit zur Erfüllung ihrer Berufspflich ten weniger geschickt werden, anbefohlen: daß 1. es bei den vorgeschriebenen Disziplinen zu verbleiben habe, da keine einem Geistlichen ganz unbekannt sein dürfe. Den schwächeren Talenten können die Prüfun gen aus Hebräisch und Griechisch nachgesehen werden. Auch bewirke die zweite Fortgangsklasse aus den zur Seelsorge minder wichtigen Gegenständen keineswegs den Ausschluß von der Priesterweihe", so daß solche Zöglinge nicht nötig haben, mit Versäumnis der wich tigeren Gegenstände sich für minder wichtige zu sehr anzustrengen; 2. habe es bei Ausdehnung der Diszi plinen zu verbleiben, wie in den Studienvorschriften vorgezeichnet ist, da ein höheres Maß an Kenntnissen nur vorteilhaft erscheint; 3. sei den theologischen Leh rern einzuschärfen, daß sie nicht zu viele für gelehrte Theologen gehörige Materien vortrügen,' wie manch mal beklagt würde, sondern daß sie die Abschnitte ihres Lehrbuches behandelten, die den Landseelsorger • und den Gelehrten interessieren, und bei den Prüfungen auf die Schwächeren Rücksicht nähmen. Die Begabte ren sollten sie aber durch Hinweise auf Quellen und Hilfsmittel fördern; 4. Zur Erreichung der gleichen Studien an allen Lehranstalten sind alle theolog. Direk torate anzuweisen, daß sie im Einvernehmen mit den Professoren die Materie der vorgeschriebenen oder zu gelassenen Vorlesebücher anzeigen, die jeder Kandidat kennen müsse; 5. da die Bildung eines Priesteramts kandidaten selbst in wissenschaftlicher Hinsicht un möglich in den öffentlichen Vorlesungen ganz erzielt werden kann, sondern — wenigstens was die praktische Vorbereitung auf die Seelsorge betrifft — die Mithilfe der Diözesanalumnate erforderlich ist, sei den Ordina riaten die Weisung gegeben: a) da unmöglich die ganze Hl. Schrift in den Vorlesungen durchgenommen werden könne, ist im Alumnat ein Priester, etwa der Adjunkt,zu bestellen, der mit den Alumnen die Vulgata durchnimmt; b) damit die erlernten Grundsätze für die Behandlung der künftigen Pfarrkinder den Kandidaten geläufig werden, sind die sorgfältig ausgewählten VorSteher der Priesterhäuser anzuweisen, „daß sie so wohl in den Wiederholungsstunden bei der Rekapitulierung des Inhalts der Vorlesungen als auch im gesellschaft lichen Umgang mit den Alumnen eifrig diese Anwen dung der Lehrsätze auf das Volk darstellen"; 6. was beim Vortrag des kanonischen Rechtes, das die Theolo gen gemeinsam mit den Juristen hören, nicht behan delt wird, sollen die Professoren der Kirchengeschichte, der Moral und Pastoral gegebenen Orts dann nachholen; 7. da ein ganz brauchbares katechetisches Vorlesen buch fehlt, das Theorie und Praxis vereinigt, und es zweckmäßig ist, daß dieses neue Lehrbuch der Kate chetik in Bezug auf die Theorie ganz auf das von dem k. k. Hofkaplan und Pfarrer von Wolfpassing, Vinzenz Eduard Milde, herausgegebene Lehrbuch der allgemei nen Erziehungskunde aufgebaut sei, so wird der Ge nannte mit der Abfassung betraut. — Anmerkung: Die Alumnatsdirektion wird hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die im Punkt 5 enthaltene Wei sung genau zu befolgen. 17. 1815 Hornung 22. Wien. Regierung ans Kon sist. Es wird zur Kenntnis genommen, daß die beiden Alumnen: Ign. Kostial und Fr. Tiller, zu Priestern ge weiht wurden, obwohl sie an Anstalten studierten, wo die Fächer Landwirtschaft und Katechetik noch nicht eingeführt sind. Auch in Hinkunft soll von Zöglingen keine „Nachholung" dieser Gegenstände gefordert werden, die von einer fremden „reguliei'ten" Lehr anstalt, an der diese Fächer noch nicht bestehen, hier eintreten und geweiht werden. „Wenn sie aber aus was immer für anderen Ursachen ohnehin durch einen Lehrkurs im Alumnat verpflegt werden müssen,so sind sie auch zum Studium der Erziehungskunde und der Landwirtschaft wie die hierländigen Theologen unnachsichtlich zu verhalten." 18. 1816 Sept. 27. Wien. Betrifft Studienhofkommissionsdekret an den theolog. Studiendirektor (Kopie): Um den Mangel an zu Lehrämtern hinläng lich gebildeten ,,Individuen" noch mehr zu mindern, 23

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