und in sein Ergebnis auch das Mensch liche hineingetragen. ... Sie haben der Zukunft entgegenzusehen und entgegen zugehen versucht, soweit es dem Men schen im allgemeinen und den konkreten -Menschen,die das Konzil trugen, möglich war"". Die Dokumente des Konzils in der Rei henfolge ihrerApprobation^': Die Vorbereitungskommissionen des Konzils hatten 69 Schemata erarbeitet. Das Konzil selbst hatte daraus, durch bewußte Weglassung, Zusammenziehung und Schwerpunktsetzung, manchmal aber auch Erweiterung der Vorlagen,insgesamt 16 Dokumente verabschiedet. Und als das Konzil am 8. Dezember 1965 feierlich abgeschlossen wurde, hatten die Konzils väter genau das zustandegebracht, was sie aufgrund der Willensbildung auf dem Konzil auch hatten zustande bringen wollen. Vieles, was aufdem Konzil nicht mehr behandelt werden konnte, fiel damit aber nicht unter den Tisch. Einiges wurde bewußt der nachkonziliaren Regelung überlassen. Die 16 veröffentlichten Dokumente wurden in drei Rechtsformen, der Konsti tution, des Dekretes und der Erklärung abgefaßt. 1. Konstitution ist eine alte Rechtsfonn kirchlicher Erlässe; seit dem Mittelalter war eine Konstitution ein Disziplinargesetz eines allgemeinen Konzils, daneben umschreibt der Name aber auch ein Do kument, mit dem eine dogmatische Ent scheidung formuliert wird. Das Zweite Vatikanische Konzil veröffentlichte vier Konstitutionen, zwei davon mit haupt sächlich dogmatischem Inlialt (über die Kirche, über die Offenbarung), eine mit disziplinärem Inhalt (über die Liturgie) sowie eine weitere mit dogmatischem und disziplinärem Inhalt (über die Kirche in der Welt von heute). Das Neue und Be deutsame der ,jConstitutionen" des Zwei ten Vatikanums ist in der Tatsache zu sehen,daß im Ralunen ilirer ausführlichen und zusammenhängenden Stellungnalime der Kirche zu einem bestimmten Pro blem,- und dies kommt naturgemäß vor allem in der „Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute" zum Ausdruck ,wo es um die Welt von heute geht,-„statt neuer dogmatischer Abgren zungen und Verurteilungen umfassende seelsorgliche Äußerungen des Konzils verabschiedet wurden, die deutlich ma chen, daß die Kirche die Zeit für vergan gen hält, wo sie der Welt vor allem mit Ansprtlchen, Abgrenzungen und Venirteilungen entgegentritt"". 2. Auch das Dekret ist ein alter kir chenrechtlicher Begriff, im Kirchenrecht in der Regel vor allem als gesetzgeberi scher Erlaß oder Verwaltungsverfügung des Papstes oder der Kurienbehürden definiert. Die neun Dekrete des Zweiten Vatikanums haben vorwiegend disziplinären Inlialt, mit dem Ziel, die Lebenswirkliclikeit der Kirche neu zu regeln und zu gestalten. 3. Die Erklärungen, eine neue Form der Konzilsbeschlüsse, wurden ftlr Äuße rungen zu heiklen und umstrittenen Fra gen verwendet, wie sie die drei Erklärun gen des Zweiten Vatikaniuns: über die christliche Erziehung, über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Reli gionen, sowie über die Religionsfreiheit ohne Zweifel darstellen, wo zwar durch aus Weisungen zu geben waren, wo es aber angezeigt erschien, sich so vorsichtig und überholbar wie möglich auszudrükken". /. Die Konstitution über die heilige Li turgie „Sacrosanctum Concilium" wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Vom 22. Oktober 1962 ab als erster Konzilstext diskutiert, wurde sie im November als Ganzes ange nommen. Nach einigen eingearbeiteten Änderungen konnten im Oktober 1963 bereits detaillierte Abstimmungen statt finden. Ihre feierliche Schlußabstimmung ergab 2147 Ja- gegen 4 Neinstimmen; sie wurde am gleichen Tag,dem 4. Dezember 1963 feierlich verkündet. Ihr Gnmdgedanke war die „volle und tätige Teilnaime des ganzen Volkes" am Ostergeheimnis. Den Bischofskonferenzen wurde aus pastoralen Überlegungen die Vollmacht erteilt, große Teile des Wort gottesdienstes, besonders die Schriftlesiuigen, sowie das allgemeine Gebet nach der Gabenbereitung in der jeweiligen Landessprache vollziehen zu lassen. Das Latein als liturgische Sprache wurde damit aber nie abgeschafft, wie dies oft fälschlicherweise als Vorwand für eine ableimende Haltung(ErzbischofLefebvre) gegenüber dem Konzil behauptet wurde. In einem Bericht über die liturgische Debatte stellte der damalige Konzilstheo loge Joseph Ratzinger fest; ,Nur wer ennißt, wie tief die Bedeutung der Spra che in den menschlichen Dingen geht, ...der kaim das Ausmaß des Umbruchs emtessen, der sich hier anbahnt. Insofern war die Härte und Ausführlichkeit, mit der hier gerungen wurde,im letzten doch sachgerecht: Die Entscheidung über die Sprache ist eine Entscheidung von großem Tiefgang. ... Man wird kaum leugnen können, daß die Sterilität, zu der die katholische Tlieologie und Philosophie seit dem Ende der Aufklärung vielfach verurteilt war, nicht zuletzt von der Bin dung an eine Sprache herrührte, in der sich die lebendigen Entscheidungen des menschlichen Geistes nicht mehr zutru gen..."". Im Bereich der kirchlichen Erfahrung nach dem Konzil war aber für viele Men schen die Erneuerung des Gottesdienstes, der Liturgie, das Auffälligste. .Ä^anche Mißverständnisse haben iliren Ursprung in dem Umstand,daß Pfarrgemeinden und auch die Öffentlichkeit darauf vielleicht zu wenig behutsam vorbereitet wurden. Die Stellung des Altares, die Hinwendung des Priesters zum Volk, die Teilnahme von Männern und Frauen am Wortgottes dienst, ohne selbst dem geistlichen Stand anzugehören, all das schien vielen Ängst lichen in der Folge eine Bruch mit der Tradition, ja, mit der Unverselirtheit des Glaubens zu sein. Aber solche Änderun gen gab es im Laufe der Kirchenge schichte wiederholt"*. Einer postkonziliaren Kommission, die in der Folge zahlreiche Sonderkommis sionen bildete, wurde die Reform der liturgischen Bücher, insbesondere des Meßbuchs und des Breviers anvertraut. Die damit eingeleitete Liturgiereform brach mit der rubrizistischen Erstarrung der letzten Jahrhunderte. II. Das Dekret über die sozialen Kom munikationsmittel „Inter mirißca" wurde von einem zu Pfingsten 1960 errichteten Sekretariat „für Presse und Schauspiel" erarbeitet, welches bei Konzilsbegiim in der konziliaren Konunission für das Laienapostolat aufging. Das Schema wurde schon im November 1962 disku tiert und mehrmals überarbeitet. Die feierliche Schlußabstimmung am 4. De zember 1963 ergab 1960 Ja- gegen 164 Neinstimmen; die feierliche Verkündi gung erfolgte am gleichen Tag. III. Die dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium", wurde zunächst von der Theologischen Vorbereilungskommission entworfen, mit 11 Kapi teln und einem Zusatzkapitel über Maria. 1962 erstmals diskutiert, entstand 1963 eine zweite Fassung. Wichtige Aussagen dieses Dokuments sollten über die Sakramcntalität der Bischofsweihe, die Kollegialität des Episkopats und die Erneuerung des Diakonats getroffen wer den. Eine Abstimmung im Oktober 1963 erbrachte die Eingliederung des Kapitels über die Gottesmutter Maria in die Kon stitution. Über eine dritte Fassung mit nunmelu- 8 Kapiteln wurde im Herbst 1964 detailliert abgestimmt.Im November 1964 stellte der Papst eine „erläuternde Vorbemerkung" (Nota praevia explicativa) voran, welche sich auf die theologi sche Qualifikation der Konzilsaussagen und vor allem auf die im Kapitel 3 ent wickelte Leltre vom Bischofskollegium beziehen sollte. Die feierliche Schlußab stimmung am 21. November 1964 ergab 2151 Ja- gegen 5 Neinstimmen; am gleiclien Tag fand die feierliche Verkündi gung statt. Die Kirchenkonstitution ist gewisser maßen der Höhepunkt der Konzilsent scheidungen, denn sie beantwortet die Frage nach dem Selbstverständnis der Kirche. Sie ist das Zentrum der Konzils dekrete, aus ihr sind fast alle anderen Dekrete zu interpretiereiP'. Sie ist eine Lehraussage des höchsten Lehramtes der kaüiolischen Kirche mit dem Anspruch, das Glaubensgewissen der Katholiken zu verpflichten. Ihre Absicht ist, das Wesen und die universale Sendung der Kirche den Gläubigen und aller Welt eingehender zu erklären, hi ihren insgesamt 8 Kapiteln spricht sie vom Mysterium der Kirche, vom Volk Gottes, von der hierarchischen Verfassung der Kirche, insbesondere dem Bischofsamt, von den Laien, von der allgemeinen Benifung zur Heiligkeit in der Kirche, von den Ordensleuten, vom endzeitlichen Charakter der pilgernden Kirche und schließlich von Maria. Dieses 44
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