Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

hinaus geleisteten, E. Em. nicht minder wie den Domcapitularen bekannten Dienste und Arbeiten desselben für die Diöcese, werden es nicht als Unb^cheidenheit erscheinen lassen, wenn er in aller Ehrfurcht um die Verleihung eines Canonicates bei noch verhältnismäßig jungem Alter ansucht", Wien, Februar 1899. Konzept. 38. In Fortführung dieses Schreibens an Kard. Gruscha heißt es — mit Textverbesserungen im Steno gramm — weiter: ...„Es ist keineswegs Streberei, wenn er um diese Stelle bittlich wird, sondern er folgt hiebei dem Grundsatze, den er vom sei. Bischof Ernest Müller von Linz gelernt hat, bei Competenzen um kirchl. Stellen und Beneficien müsse man sich ent sprechend melden, auch wenn man Leistungen aufzu weisen hat, die in der Öffentlichkeit bekannt sind und nach canonischem Recht in Betracht gezogen werden sollen. Solche Leistungen meinerseits sind zwar nicht, wie ich wohl weiß, die durchwegs vorzüglichen Stu dienerfolge, auch nicht der erlangte Doctorgrad im canonischen! Rechte und in der Theologie, auch nicht die strikte Erfüllung der mit meiner jeweiligen Stel lung, zuerst als Caplan der Anima, wo ich der Diöcese gewiß nur Ehre gemacht habe^ dann als Studienpräfekt und Subrector Im f. e. Alumnat, deren damalige Mitvorsteher mir jetzt noch Freunde sind, hernach als f. e.Ceremoniär und Ordinariatssecretär,zugleich auch neben herlaufend durch beinahe 17 Jahre als Seeretär des f. e. Diöcesangerichts, verbundenen Pflichten; ich will mich nur auf das berufen, was ich über diese Pflichten hinaus für die Diöcese, anspruchslos, und doch vielen, wenn auch nicht allen, bekannt, geleistet habe. Kaum von Rom zurückgekehrt, habe ich über An regung des sei. Bischofs Müller das Calendarium der Diöcese in, Ordnung gebracht und vom Jahr 1889 an das Direktorium der Erzdiöcese so gemacht, daß es vielfach anderwärts zum Muster genommen wurde; dann habe ich das Diöcesanrituale neu bearbeitet und dessen Approbation durch die Hl. Ritencongregation erreicht, damit auch anderen Diöcesen den Weg ge wiesen, ein Gleiches, vielfach in Anlehnung an unser Rituale, zu thun. Hierauf folgte die Redaktion und Neuausgabe unseres Propriums. Neben diesen Arbeiten habe ich nicht wenige Aritkel für das Diöcesanblatt geliefert, habe die in demselben publicierten Ordina riatserlässe in liturgischen und Disciplinarsachen, wenn nicht immer selbst ganz verfaßt, doch endigiltig redigiert, und habe im Blättchen der Associatio perserverantiae sacerdotalis, das der Diöcese weit über Österreich hinaus Ehre macht, die liturgischen und eherechtlichen Fälle fast allein geliefert und bearbei tet. Zu gleicher Zeit und wachsend mit den Jahren habe ich dem sei. Erzb. Angerer nicht nur in seiner Blindheit als bloßer Schreiber, sondern stets und in allen, auch den schwierigsten Generalvicariatsachen als Helfer und Rathgeber gedient, nicht minder auch dem jetzigen hochw. Herrn Generalvicare (Bischof Dr. Joh. Bapt. Schneider) und bin für die Priester der Erzdiöcese,- ich will mich dessen nicht rühmen, son dern es nur als Thatsache anführen, zur Auskunfts stelle in allen schwierigen Fällen geworden. Beim f. e. Diöcesangerichte bin ich zwar nur der Schriftführer, komme aber nicht selten in die Lage, dem Präses so wohl wie den Rathenanzugeben,wassie zu thun und zu schreiben befehlen sollen. Wie oft ferner mein Wort beim Consistorium in die Wagschale fiel trotz meiner Jugend und meiner untergeordneten Stellung ohne Rücksicht auf Nutzen oder Schaden für mich selbst, wie viele schwierige Concepte ich aus Eigenem und mit Erfolg verfaßte (ich erwähne nur die Sache des österr. Pilgerhauses zu Jerusalem, die Trennung der Herz-Jesu-Dienerinnen von Versailles etc.), wie ich durch beinahe 10 Jahre willig und unverdrossen und ohne Ansprüche mit den Secretärs-Agenden auch die des f. e. Ceremoniärs verband, und auch in letzterer Eigenschaft manche verbessernde Reform durchsetzte, brauche ich E. Em. gegenüber nicht erst weiter auszu führen. Da nun nach kirchl. Auflassung den Domcapitularen die Aufgabe obliegt, nebst dem Gottesdienste in der Kathedrale, sich auch der Verwaltung der Diö cese als Mithelfer und Mitarbeiter des Bischofs zu widmen, ich aber nach dem vorher Gesagten, das durchaus <ien Thatsachen entspricht, beiden Officien schon durch 17 Jahre entsprochen habe, so wird es gewiß nicht Anmaßung und Selbstüberhebung sein, wenn ich um das diesen Officien entsprechende Beneficium unterthänigst bitte, umsomehr, da ich bereits in das 44. Lebensjahr getreten bin, und darum auch für meine Zukunft besorgt sein muß. Ich habe ohne Klage und berufsfreudig im Alum nate und dann im persönlichen Dienste des Fürsterz bischofs ein (jehalt genossen, das d.em Einkommen eines Leviten bei St. Stephan und dem eines Cooperators in einer besseren Wiener Pfarre nicht gleich kommt, habe das wenige, was ich erübrigte, mit mei nen Eltern, die ich arm ins Grab gebettet, gerne getheilt, da ich stets vor Augen hatte, daß ich seinerzeit gesagt: Dominus pars haereditatis meae; habe aber, selbstverständlich nichts ersparen können. Wie nun, wenn mit dem Alter auch Krankheit kommt, woran ich in letzter Zeit seit einem Jahre nur zu sehr ge mahnt worden bin? All mein Arbeiten gilt ja vor der (staatlichen) Behörde nicht als Seelsorger, ich bin ihr gegenüber im Falle der Deficienz gleich einem Neu geweihten auf den Tischtitel angewiesen, ja nicht ein mal nach Wien, wo ich seit meinem 11. Jahre lebe, zuständig. Soll ich nun, um mir einen Rechts titel zu schaffen, etwa Cooperator werden'hinter de nen,die im Alumnate meine Zöglinge waren,oder doch noch viel jünger sind? Oder sollj ich um eine Pfarre auf dem Lande competieren? Denn das sehe ich ein, daß für Wiener Pfarren eben solche vorgezogen wer den müssen, die länger in der Seelsorge gedient haben. Übrigens würde mir weder das eine, noch das andere ein Recht darauf geben, daß die bisherigen 17 Jahre der Arbeit bei Bemessung einer Pension in Rechnung kommen. Es kann also durchaus nicht als Anmaßung oder Ungebühr bezeichnet werden, wenn ich unter thänigst bitte, auf diese meine Lage Rücksicht zu neh men, besonders Mitbewerbern gegenüber, die bereits in gesicherter Stellung sich befinden und vielleicht schon seit Jahren ein ihrem Wirken entsprechendes Einkommen besitzen. Man sagte mir, Cardinal Rauscher habe öfters ge äußert: „Für jene Leute, die mir persönlich dienen, muß ich um eine entsprechende Stellung besorgt sein, 19

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